AGB für modulare Workshops
Für die modularen Workshops gelten nachfolgende Vertragsbedingungen der
Payyxtron GmbH
Goethestraße 3
DE-74632 Neuenstein
Mail: info@payyxtron.de
Telefon: +49 7942 945838
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Claus Wild
Registergericht Stuttgart HRB 752853
Umsatzsteuer-ID DE300497509
1. Vertragsparteien
Der Vertragsschluss über modulare Workshops erfolgt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt folgendermaßen zustande:
- Payyxtron übersendet dem Interessenten ein Angebot per E-Mail.
- Der Interessent bestätigt dieses Angebot per E-Mail.
- Payyxtron prüft, ob die Bestätigung mit dem versendeten Angebot übereinstimmt.
- Bei Übereinstimmung nimmt Payyxtron den Vertrag an und versendet eine Vertragsbestätigung an den Interessenten (Kunden).
3. Leistungsbeschreibung
Details zu Inhalt, Dauer, Ort und technischen Voraussetzungen des Workshops sind der jeweiligen Vereinbarung zu entnehmen.
Die Informationen und Vorschläge, die Sie im Rahmen dieses Workshops erhalten, sind mit Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Die Informationen und Vorschläge stellen jedoch lediglich Anregungen und Beispiele für Schulungszwecke dar.
Die Zurverfügungstellung dieser Informationen und Vorschläge begründet keinerlei über diesen Workshop hinausgehende Informationspflichten oder Informationsansprüche.
Eventuell zur Verfügung gestellte Unterlagen sind nicht zum Selbststudium geeignet.
Es erfolgt keine Überprüfung des Lernerfolgs der Teilnehmer durch Payyxtron.
Die Unterlagen dienen ausschließlich der Begleitung des Workshops und enthalten keine verpflichtenden Einsendeaufgaben oder Prüfungen.
4. Mitwirkung
4.1. Der Workshopteilnehmer wird sicherstellen, dass der Workshop nicht an einem produktiv genutzten System stattfindet und dass Änderungen rückgängig gemacht werden können.
4.2. Das System wurde vor Durchführung des Workshops vom Workshopteilnehmer so gesichert, dass das System durch den Workshopteilnehmer wiederhergestellt werden kann.
4.3. Der Workshopteilnehmer wird sicherstellen, dass keinerlei Betriebsgeheimnisse seines Unternehmens dem Workshop-Tutor bekannt werden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.
6. Verhinderung des Kunden
6.1 Fernbleiben des Kunden
Bleibt der Kunde bzw. die Mitarbeiter des Kunden dem Workshop fern, bleibt die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Kunde ist berechtigt, Ersatzteilnehmer zu stellen.
6.2 Höhere Gewalt
Kann der Kunde aus folgenden Gründen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien, Strom- oder Internetausfall) nicht teilnehmen, entfällt die Vergütungspflicht nicht automatisch.
In diesen Fällen bietet Payyxtron dem Kunden einen Ersatztermin oder eine Umbuchung an. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nur, wenn die Durchführung des Workshops auch zu einem späteren Zeitpunkt unmöglich ist.
7. Absage durch den Anbieter
Bei Ausfall aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, geringe Teilnehmerzahl) wird ein Ersatztermin angeboten oder die Gebühr erstattet.
8. Geheimhaltung
8.1. Payyxtron und der Teilnehmer werden Geschäftsgeheimnisse, die im Rahmen des Workshops offenbart werden, vertraulich behandeln.
8.2. Ein Geschäftsgeheimnis ist gemäß § 2 Nr. 1 GeschGehG eine Information,
- die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und
- die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und
- bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht.
8.3 Ausnahmen
Eine Information gilt nicht als vertraulich zu behandelnde Information, wenn sie
- ohne Bruch dieser Vereinbarung öffentlich bekannt wird (einschließlich der Offenbarung durch die offenbarende Partei an einen Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit),
- sich vor dem Empfang von der offenbarenden Partei bereits im Besitz des Empfängers befand,
- vom Empfänger von einem Dritten rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung erhalten wird,
- vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt oder in Erfahrung gebracht wird,
- vom Empfänger gemäß der Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer Verwaltungs- oder Regierungsbehörde offenbart werden muss, vorausgesetzt, dass der Empfänger die offenbarende Partei unverzüglich schriftlich von einer derartigen Anordnung zu benachrichtigen und ihr die Möglichkeit einzuräumen hat, die Notwendigkeit der Offenbarung zu bestreiten oder eine angemessene Geheimhaltungsanordnung zu beantragen.
9. Datenschutz
Soweit Payyxtron personenbezogene Daten verarbeitet, werden die Bestimmungen der DSGVO eingehalten.
Die Datenschutzerklärung der Payyxtron finden Sie unter www.payyxtron.de/datenschutz.
10. Haftung
10.1. Die Haftung für Schäden, die von Payyxtron, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, sowie für Personenschäden, d.h. für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist der Höhe nach unbegrenzt. Ebenso haftet Payyxtron bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die Payyxtron eine Garantie übernommen hat.
10.2. In anderen Fällen haftet Payyxtron nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Jedoch nur in Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.
10.3. Für sonstige Schäden wird eine Haftung nur übernommen, wenn ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln der Payyxtron oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt.
10.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11. Urheberrechte
Workshop-Materialien dürfen nicht ohne Zustimmung vervielfältigt oder weitergegeben werden.
Übermittelte Informationen können urheberrechtlich geschützt sein. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts ist unzulässig.
Das Recht zur Nutzung dieser Unterlagen beschränkt sich auf die Nutzung zu Schulungszwecken durch den jeweiligen Empfänger, der diese Unterlagen ordnungsgemäß / vertragsgemäß erlangt hat.
Alle sonstigen urheberrechtlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte, gewerblichen Schutzrechte und schutzrechtsähnlichen Rechtspositionen an diesen Unterlagen verbleiben bei Payyxtron.
Das Recht zu weiteren Vervielfältigungen oder eine Weitergabe an Dritte wird nur durch eine bei Payyxtron einzuholende, ausdrückliche schriftliche Genehmigung eingeräumt.
Payyxtron behält sich die Nutzung dieses Werkes gemäß § 44b UrhG vor (Nutzungsvorbehalt Data Mining, § 44b UrhG). Eine Nutzung zum Zwecke des Data Mining gemäß § 44b UrhG ist nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis zulässig und kann von einer gesonderten Vergütung abhängig gemacht werden.
12. Gerichtsstand und Recht
Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Gericht, das für den Sitz von Payyxtron zuständig ist. Payyxtron ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Soweit sich die Unwirksamkeit von Bestimmungen nicht aus einem Verstoß gegen Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen gemäß §§ 305 ff. BGB ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Inhalt der unwirksamen Bestimmung wir

