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SEPA und kein Ende …

Wahrscheinlich haben Sie sich vor ein paar Jahren nach Abschluss Ihres SEPA-Projektes auch gefreut: „Endlich fertig, SEPA-Projekt erfolgreich beendet?!“ Der Weg bis dahin war oftmals mit zahlreichen Hürden versehen, und die Zielflagge wurde durch so manche länderspezifische Besonderheit oftmals neu nach hinten gesteckt.

Rückblickend war es für das eine oder andere Unternehmen sicherlich kein leichtes Projekt. Von dem zunächst umschriebenen „einheitlichen Zahlungsverkehr“ ist meist nur der Name „SEPA“ als einheitlicher Begriff übrig geblieben. Wer sich nun aber zurücklehnt, und SEPA als abgeschlossenes Projekt abheftet, könnte einem Irrglauben unterliegen.

SEPA ist nie fertig …

Die Anwender der ersten Stunden könnten demnächst von ihrer eigenen Vergangenheit eingeholt werden. Eine der Grundlagen der SEPA  sind die Regelwerke des European Payments Council (EPC), welche die technischen Rahmenbedingungen festlegen. In Anlehnung daran leiten die nationalen Verbände wie bspw. in Deutschland die „Deutsche Kreditwirtschaft (DK)“, oder in Österreich die „STUZZA“ ihre eigenen Spezifikation daraus ab – im Fall der DK derzeit jährlich!

Das könnte zu einem Problem für Unternehmen werden – denn:

Eine der Einschränkungen ist die Gültigkeit der Regelwerke – was bedeutet: Ältere SEPA-Formatversionen können aber müssen nicht zwangsläufig von den Banken akzeptiert werden. Nach einigen Jahren mehr oder weniger Ruhepause, wurden im Herbst 2016 mit der Version 3.0 Formatänderungen für SEPA Credit Transfer (SCT) SEPA Direct Debit (SDD) im größeren Umfang ausgeliefert.

Neben einigen umfangreicheren technischen Anpassungen wurde mit der Version 3.0 auch eine Reihe an regulatorischen Änderungen vorgenommen. Um hier nicht eines Tages eine böse Überraschung zu erleben, indem die Bank die Dateien mit der übermittelten Formatversion ablehnt, ist es sicherlich sinnvoll die aktuellen Formatbäume zeitnah in SAP anzupassen.

Die dazu notwendigen Einstellungen werden von SAP im Regelfall immer rechtzeitig zu Verfügung gestellt, sodass genügend Zeit für die notwendigen Funktionstests vorhanden ist.

Es gibt immer was zu tun …

Ende Juni 2017 tritt die EU-Geldtransferverordnung in Kraft, und bringt eine Reihe an Änderungen durch den Gesetzgeber, die ebenfalls Auswirkungen auf den SEPA-Zahlungsverkehr haben dürften. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Banken wieder prüfen, ob der Empfänger und der Kontoinhaber einer Zahlung übereinstimmen – dadurch soll die Finanzkriminalität bekämpft, und Zahlungen lückenlos zurückverfolgt werden können.

Somit ist die in der jüngsten Vergangenheit entfallene Prüfung zwischen Kontonummer und Kontoinhaber wieder Bestandteil unseres Zahlungsverkehrs und wirft neue Überlegungen auf: „Welche Änderungen und Anpassungen sind dazu im ERP-System notwendig?“ Zum einen dürften dies die Stammdaten des Geschäftspartners sein, zum anderen die Frage der verwendeten Zahlungsträgerformate.

Gerade bei den Zahlungsträgerformaten hat sich in den letzten Jahren ein „bunter Strauß“ an Möglichkeiten eröffnet, wie flexibel moderner Zahlungsverkehr gestaltet werden kann (Bspw. durch CGI-MP Formate). Allerdings wird die „Flexibilität“ oftmals durch eine nicht zu unterschätzende „Komplexität“ erkauft.

Wir sehen also – die Arbeit im Zahlungsverkehr scheint derzeit irgendwie nicht auszugehen …

Links:

https://www.europeanpaymentscouncil.eu/about-sepa/sepa-timeline

http://www.dertreasurer.de/news/cash-management-zahlungsverkehr/zahlungsverkehr-geldtransferverordnung-wirft-fragen-auf-58331/#.WTg3wlCRjHA.twitter

https://www.swift.com/standards/market-practice/common-global-implementation?akredir=true